
Dürfen Ärzte Geschenke annehmen?
Dass solltest du dazu unbedingt wissen:
Wenn wir als Patienten mit einer Behandlung besonders zufrieden sind oder uns einfach gut aufgehoben gefühlt haben, verspüren wir manchmal das Bedürfnis „Danke“ sagen – zum Beispiel mit einem kleinen Geschenk. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Die kurze Antwort lautet: Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Warum gibt es Regeln für Geschenke an Ärzte?
Ärztinnen und Ärzte haben eine große Verantwortung – sie müssen bei jeder Entscheidung neutral und nur zum Wohle ihrer Patientinnen und Patienten handeln. Wenn sie Geschenke annehmen, könnte der Eindruck entstehen, dass sie jemanden bevorzugen. Das wäre unfair – und sogar strafbar, wenn es als Bestechung gesehen wird.
Deshalb gibt es klare Regeln, die festlegen, was erlaubt ist – und was nicht.
Was ist erlaubt?
Ein kleines Zeichen der Dankbarkeit ist meistens kein Problem – solange es sich um eine geringwertige Aufmerksamkeit handelt. Ein guter Richtwert sind 35 Euro. Das ist der sogenannte Geringfügigkeitswert, den wir aus dem Steuerrecht kennen.
Hier einige Beispiele für Geschenke, die in der Regel unbedenklich sind:
- eine Schachtel Pralinen
- eine Flasche Wein
- selbstgebackene Kekse
- ein kleines Trinkgeld für die Kaffeekasse
Aber so ungesunde Dinge möchten wir doch heute nicht mehr verschenken, oder?
Wichtig: Solche Geschenke sollten am besten nach der Behandlung überreicht werden – also wenn klar ist, dass sie keinen Einfluss mehr auf medizinische Entscheidungen haben können.
Was ist nicht erlaubt?
Geschenke mit einem höheren Wert, zum Beispiel Geldbeträge, Gutscheine oder teure Produkte, dürfen nicht einfach so angenommen werden. Denn hier besteht die Gefahr, dass der Eindruck von Bestechung entstehen könnte.
Außerdem gilt: Selbst wenn der Arzt oder die Ärztin kein Geld verlangt hat – allein der Anschein, dass er oder sie beeinflusst werden könnte, kann rechtliche Konsequenzen haben.
Was gilt im Krankenhaus?
In vielen Kliniken ist zusätzlich geregelt, dass Geschenke vom Arbeitgeber genehmigt werden müssen – zum Beispiel bei Chefärztinnen und Chefärzten. Ärztliches Personal ist daher oft verpflichtet, sich an interne Vorgaben zu halten.
Und was ist mit dem Praxisteam?
Auch Medizinische Fachangestellte oder das Pflegepersonal freuen sich über Wertschätzung – doch auch hier gilt: Der Rahmen sollte klar sein. In vielen Praxen gibt es interne Richtlinien, damit alle wissen, was erlaubt ist und wie mit Geschenken umgegangen werden soll.
Fazit:
Ein kleines Geschenk als Dankeschön ist erlaubt – wenn es im Rahmen bleibt. Orientiere dich an der 35-Euro-Grenze und schenke am besten erst nach Ende der Behandlung. So kannst du deine Wertschätzung zeigen, ohne Ärzte in Schwierigkeiten zu bringen.😊
Quelle: Doctari
*Ellie Klar ist ein Pseudonym und von einer KI generiert. Sollte sich eine Person des öffentlichen Lebens dadurch gestört fühlen, werden wir den Namen sofort entfernen. Bitte melde dich umgehend bei uns.
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